Einige Mitarbeiter nutzen den Firmenwagen auch für private Zwecke, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser geldwerte Vorteil, der durch den privaten Anteil an gefahrenen Kilometern entsteht, muss durch den Nutzer des Firmenwagens versteuert werden.
Grundsätzlich stehen zur Ermittlung des privaten Anteils zwei Methoden zur Verfügung:
1. Ein (elektronisches) Fahrtenbuch
2. Die 1%-Regelung
Die 1-Prozent-Regelung ist eine einfache und komfortable Methode, um die Versteuerung von Firmenfahrzeugen zu berechnen; diese ist somit für den Staat auch ebenso lukrativ. Die Berechnung des geldwerten Vorteils besteht nach der 1-Prozent-Regelung aus 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat und 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Allerdings werden viele Fahrzeuge deutlich unter dem von der Automobilindustrie herausgegebenen Bruttolistenpreis verkauft, wodurch die Berechnung anhand der 1-Prozent-Methode nachteilig ist. Des Weiteren wird der tatsächliche Anteil der privaten Fahrten an der Gesamtfahrtleistung nicht berücksichtigt. Eine Faustformel besagt, dass der Anteil der Privatfahrten 50 % betragen muss, damit die 1-Prozent-Regelung für den Nutzer vorteilhaft ist.
In den meisten Fällen lohnt es sich ein Fahrtenbuch zu führen. Allerdings ist das manuelle Führen eines Fahrtenbuches unpraktisch, zeitraubend und fehlerhaft.
Eine erhebliche Erleichterung stellt daraufhin das elektronische Fahrtenbuch von Accredis dar. Es schließt nachtägliche Manipulationen aus und ist ordnungsgemäß und Finanzamt-Konform.